AGB Eatrenalin

Allgemeine Geschäftsbedingungen für EATRENALIN

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle in der Regel online oder ausnahmsweise vor Ort geschlossenen Verträge zwischen der EATRENALIN Rust/Germany GmbH & Co. KG, Europa-Park-Str. 2, 77977 Rust (im Folgenden „Veranstalter“, „wir“ oder „uns“) und den Besuchern von EATRENALIN, Roland-Mack-Ring 5, 77977 Rust (im Folgenden „Käufer“ oder „Gast“ oder „Sie“).

Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.

(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen.

(3) Maßgebend ist die bei Abschluss des Kaufvertrags gültige Fassung der AGB.

(4) Abweichende Bedingungen des Käufers akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

 

2. Vertragsschluss

(1) Ihr personalisiertes, tages- und uhrzeitgebundenes Ticket kaufen Sie bei uns online z. B. unter https://eatrenalin.com/, telefonisch oder vor Ort im Europa-Park Resort. Beim Kauf muss der Käufer zu jedem Ticket bestimmte Daten hinterlegen, die der Identifizierung des jeweiligen Gastes dienen. Darunter fallen auch Informationen wie Allergene oder Unverträglichkeiten. Auf in der Buchung nicht genannte Ernährungspräferenzen und Unverträglichkeiten kann während der Experience keine Rücksicht genommen werden. Außerdem wird im Bestellprozess ein Name abgefragt, der zur Platzzuweisung dient. Hierfür können auch Fantasienamen verwendet werden. 

(2) Der Vertragsschluss kommt mit Annahme der Bestellung durch uns zustande. Die Annahme erfolgt per E-Mail in welcher die Bestellung bestätigt wird an die vom Besteller angegebene E-Mail-Adresse. Bei einem Kauf vor Ort, bekommen Sie direkt ein Ticket entweder in digitaler oder gedruckter Form ausgehändigt.

(3) Nach Abschluss des Kaufprozesses erhalten Sie Ihr digitales Ticket.

(4) Auch, wenn das Ticket über Fernkommunikationsmittel angeboten wird und damit ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht beim Kauf eines EATRENALIN Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von EATRENALIN Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch uns bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung.

(5) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Auch wenn der Vertragstext in eine andere Sprache übersetzt werden sollte, bleibt der deutsche Vertragstext verbindlich.

 

3. Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist der Kauf eines personalisierten und tagesgebundenen Tickets, mit welchem der Käufer den einmaligen Eintritt zu EATRENALIN erhält. Die Leistungen des Tickets umfassen Speisen und Getränke (falls nicht anders vermerkt) im Rahmen eines multimedialen Unterhaltungsprogramms. Der Besuch der Bar ist nicht von der Leistung umfasst, außer es werden entsprechende Addons hinzugebucht.

 (2) Im Kaufprozess müssen Sie ein bestimmtes Datum sowie eine bestimmte Uhrzeit für Ihren Besuch von EATRENALIN auswählen, die bindend für das Ticket sind. Bitte treffen Sie pünktlich zur genannten Uhrzeit bei Eatrenalin ein. Deutlich früher anzukommen ist nicht notwendig. Vor Ort kann es zu Wartezeiten kommen. Bei einem verspäteten Erscheinen bemühen wir uns eine Teilnahme zu ermöglichen, diese kann aber nicht garantiert werden.

(3) Bei Nichterscheinen des Gasts oder bei Nichteinlösung eines gekauften Addons am gebuchten Termin ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.

(4) Wir behalten uns in Ausnahmefällen vor, die Gäste vor Ort in einen Zeitslot am Besuchstag umzubuchen.

(5) Zugang zu EATRENALIN erhält der Gast nur gegen Vorlage seines gültigen personalisierten Tickets. Die Berechtigung wird überprüft. Die Lesbarkeit des Tickets muss durch den Gast sichergestellt sein. Wir behalten uns vor, jederzeit die Gültigkeit des Tickets und/oder des Ausweispapiers zu überprüfen.

(6) Ermäßigte Tickets können nur dann erworben werden, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt des Erwerbs noch besteht und nachgewiesen werden kann. Andernfalls besteht kein Recht zur Ermäßigung und der Käufer muss die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Preis zahlen.

(7) Die personalisierte Vertragsabwicklung, wie die Zusendung der Welcome-Mail, Rechnungen oder Hinweise auf Vertragsänderungen, erfolgen über die beim Ticket-Erwerb angegebene E-Mail-Adresse. Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, seinen E-Mail-Account regelmäßig auf E-Mails zu überprüfen. Er ist selbst dafür verantwortlich, Zugang zu der angegeben E-Mail-Adresse zu haben und Änderungen der E-Mail-Adresse an uns zu melden. Käufer haben zudem die Möglichkeit sich für einen personalisierten Newsletter des Europa-Park anzumelden.

(8) Das Ticket ist persönlich und nicht übertragbar. Es berechtigt nur denjenigen zur Nutzung, dessen Daten registriert sind.  Das Ticket darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Versucht ein Dritter ein Ticket zu nutzen und ist nicht die für dieses Ticket registrierte Person, erhält dieser keinen Zutritt zu EATRENALIN und das Ticket verfällt ersatzlos.

(9) Für jedes Zeitfenster der Veranstaltung steht eine bestimmte Anzahl an Tickets zur Verfügung. Die Betriebszeiten werden vom Veranstalter festgelegt.

(10) Ticket-Käufer sind verpflichtet, vor ihrem Besuch online ein tagesgebundenes Ticket zu reservieren. Die Anzahl an gleichzeitig reservierten Tickets wird bei einer Onlinebuchung auf 16 beschränkt.

(11) Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets für EATRENALIN ist nicht gestattet.

 

4. Schließungen von EATRENALIN

(1)   Ist eine kurzfristige Unterbrechung von EATRENALIN aus technischen, organisatorischen, betriebs- oder witterungsbedingten Gründen, welche der Veranstalter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat, geboten, so besteht kein Recht auf vollständige oder teilweise Rückzahlung des Ticketpreises.

(2) Bei einer kurzfristigen Absage, die dem Käufer vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt wird, behält das Ticket seine Gültigkeit und wird auf ein neues Datum umgebucht. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. 

(3) Bei längeren und ungeplanten Schließungen (in der Regel über eine Woche) haben wir die Wahl, ob das erworbene Ticket umgetauscht wird oder ob der Ticketwert ausbezahlt wird. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. 

(4) Es kann u.a. aufgrund von behördlichen Vorgaben oder aus Sicherheitsgründen notwendig sein, die zulässige Anzahl an Besuchern von EATRENALIN zu beschränken. Die Anzahl an tagesgebundenen Tickets für EATRENALIN ist auf ein von uns festgelegtes Kontingent beschränkt. Eine Reservierungsmöglichkeit kann daher nicht garantiert werden. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs berücksichtigt. 

 

5. Verlust von Tickets

(1) Bei Verlust von Gutscheinen und/oder Tickets erbringt der Veranstalter die gebuchte Leistung nur, wenn die Identität des Käufers eindeutig geklärt werden kann und der Gutschein/das Ticket noch nicht genutzt wurde. Ein Rechtsanspruch auf eine Einlösung besteht in diesem Fall nicht.

(2) Der Verlust eines Tickets ist unverzüglich an info@eatrenalin.com zu melden. Käufer haften für den Verlust Ihres Tickets. In der Regel ist es möglich, gegen Gebühr eine Ersatzkarte ausgestellt zu bekommen.

 

6. Teilnahmebestimmungen

(1) Wir empfehlen ein Mindestalter von 10 Jahren für die Teilnahme, vorausgesetzt ist die Begleitung durch einen Erwachsenen. Da die Stühle nicht für Kleinkinder geeignet sind, sollte ein Kind in der Lage sein, für etwa 90 Minuten eigenständig und ohne Unterstützung sitzen zu können.  

(2) Bei der Buchung werden Lebensmittelunverträglichkeiten abgefragt. Diese sind vom Käufer vollständig bei der Buchung anzugeben.

(3) Aus Sicherheitsgründen sind Personen von der Teilnahme ausgeschlossen, die an photosensitiver Epilepsie oder ähnlichen Erkrankungen leiden.

(4) Die Gäste sind verpflichtet, sich vor der Teilnahme vom eigenen Gesundheitszustand zu überzeugen, sich über Risiken zu informieren und die Nutzungs- und Zugangsregeln sowie die Sicherheitsvorschriften und -bestimmungen zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten. Der Veranstalter ist dazu berechtigt aus Sicherheitsgründen einzelne Personen z.B. aufgrund der Größe, des Körperbaus, körperlicher bzw. geistiger Einschränkungen, ständiger oder vorübergehender Behinderungen, Schwangerschaft etc. von der Nutzung auszuschließen. Ein Ausschluss aus Sicherheitsgründen stellt keine Diskriminierung dar, sondern dient lediglich dem Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Gäste.

(5) Die Gäste werden gebeten während der gesamten Veranstaltung stets die notwendige Sorgfalt walten zu lassen. Anweisungen der EATRENALIN Mitarbeitenden ist stets Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung oder mutwilliger Missachtung wird die jeweilige Person von der Teilnahme ausgeschlossen. Bei Verstoß oder im Wiederholungsfalle kann die Person vom Teilnahmeort verwiesen werden. Einen Anspruch auf Ersatz besteht in diesem Falle nicht.

(6) Die Gäste dürfen während der Experience nur im Notfall spontan aufstehen. Gäste müssen die Servicetaste verwenden, wenn Sie aufstehen möchten und dann den Anweisungen der Mitarbeitenden folgen. Wenn ein Gast aufgrund persönlicher Bedürfnisse die Experience zeitweise oder endgültig verlässt, hat er keinen Anspruch auf Nachholung der dadurch entfallenden Leistung.

(7) Der Gast hat Mitarbeitenden umgehend darauf hinzuweisen, falls es insbesondere technische Probleme gibt, die zur Beeinträchtigung der Sicherheit führen könnten.

(8) Alle Besucher sind angehalten, sich korrekt und angemessen zu kleiden. Es wird nur Gästen Einlass gewährt, die dem Ambiente entsprechend elegant, stilvoll und gepflegt gekleidet sind. Nicht willkommen ist Straßen- und Freizeitbekleidung. In beispielsweise kurzen Hosen und offenen Schuhen (bei den Herren), T-Shirts, Flip Flops, Jogginghosen, zerrissenen Jeans und ungepflegter Kleidung können wir Sie bei EATRENALIN nicht einlassen. In einem solchen Fall erfolge keine Erstattung des Ticketpreises.

 

7. Gewährleistung und Haftung

 (1) Es gelten bei Mängeln die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Den Anweisungen des Personals von EATRENALIN ist mit Blick auf die Gewährleistung der Sicherheit unbedingt jederzeit Folge zu leisten. Beim Besuch der Veranstaltung sind die geltenden Konditionen und Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.

(3) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(4) In sonstigen Fällen haften wir nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Käufer regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(5) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

(6) Reklamationen fehlerhafter Tickets müssen unverzüglich nach Erhalt der E-Mail oder der Postsendung geltend gemacht werden. Die Reklamation hat in Textform an info@eatrenalin.com zu erfolgen.

 

8. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

(1) Alle Gäste sind angehalten, sich korrekt und angemessen zu verhalten. Störung der öffentlichen Ordnung, mutwillige Zerstörungen oder Beschmutzungen, ungebührliches Verhalten, Beeinträchtigung anderer Gäste oder des Betriebs, Anwendung verbaler oder körperlicher Gewalt, Beleidigung, Beschimpfung, Missachtung der Nutzungsordnung etc. veranlassen den Veranstalter geeignete Maßnahmen wie Verweis, Erstattung einer Anzeige oder ähnliches zu ergreifen. Der Veranstalter behält sich auch das Recht vor, Gäste, deren Verhalten vermuten lässt, dass sie sich selbst oder andere Personen gefährden oder stören könnten, von EATRENALIN ohne Ausgleich zu verweisen.

(2) Die feuerpolizeilichen Vorschriften bei EATRENALIN sind unbedingt zu beachten. Das Rauchen im Gebäude und Wartebereich ist untersagt. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen.

(3) Personen, die unter starkem Alkoholeinfluss oder unter Drogeneinfluss stehen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(4) Die Mitnahme von eigenen Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Der Besitz oder Konsum von illegalen Betäubungsmitteln sowie Hilfsmitteln zu deren Konsum ist verboten und wird entsprechend geahndet. Dies gilt auch für die Mitnahme medizinischer Cannabisprodukte, die zum Konsum durch Rauchen geeignet sind, sofern deren Besitz und die Notwendigkeit des Mitführens nicht durch ärztliche Verordnung nachgewiesen werden. Der Konsum von Cannabis und Cannabisprodukten ist in EATRENALIN nicht gestattet.

(5) Das Besitzen und Tragen von Waffen, Waffenattrappen oder gefährlichen Gegenständen, wie Schusswaffen, scharfe/spitze Messer, Ketten, Schlagringen, Pfefferspray, Elektroschocker, Werkzeuge, große Scheren, Drähte, Armbrüste, Pfeil und Bogen, Blasrohre, Schleudern, Baseballschlägern, Feuerwerkskörpern oder anderen pyrotechnischen Gegenständen sowie jedwede Art von diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder verfassungsfeindlichen Objekten etc. ist auf dem Gelände von EATRENALIN nicht gestattet.

(6) Das Betreten der gekennzeichneten Kulissen-, Backstage- und sofern nicht als freigegeben gekennzeichnete Versorgungsbereiche ist nicht erlaubt. Absperrungen, Zäune und Mauern dürfen nicht überstiegen werden

(7) Hunden wird kein Zutritt zum EARENALIN Gebäude gewährt.

 

9. Videoüberwachung, Film- und Fotoaufnahmen

(1) Der Eingangsbereich und Parkplatz, sowie der Innenbereich von EATRENALIN sind videoüberwacht. Die Überwachung dient der Sicherheit der Gäste und der Mitarbeitenden sowie dem Schutz der Anlagen und Einrichtungen.

(2) Eigene Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind nicht erlaubt.

 

10. Teilnehmerkontrollen

(1) Jeder Gast, der das Gebäude für EATRENALIN betreten möchte, erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, sich freiwillig einer eventuellen Kontrolle durch den Sicherheitsdienst des Europa-Park im Einzelfall zu unterziehen. Dabei ist den Anweisungen des Sicherheitsdienstes uneingeschränkt Folge zu leisten, widrigenfalls wird der Zutritt verwehrt. Der eingesetzte Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol-/ Drogenkonsums oder wegen Mitführung von Waffen oder gefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Jeder Gast erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Bekleidungsstücke und mitgeführten Behältnisse dahingehend durchsucht werden dürfen.

(2) Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, den Zutritt zum Gelände zu verweigern.

(3) Selbiges gilt für Personen, die ihre Zustimmung zur Durchsuchung ihrer Kleidungsstücke und mitgeführten Behältnisse verweigern. Der Sicherheitsdienst ist weiterhin berechtigt, diejenigen Gegenstände, die nicht im Einklang mit dem obigen Absatz stehen wie z.B. Drogen, Waffen, etc. sicherzustellen.

(4) Der Sicherheitsdienst ist auch berechtigt, derartige Kontrollen bei Personen vorzunehmen, die sich bereits auf dem Gelände aufhalten.

 

11. Parken

(1) Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO).

(2) Besucher von EATRENALIN parken ihr Fahrzeug auf dem ausgewiesenen Besucherparkplatz. Gäste des Hotels Krønasår parken bitte auf den extra für diese reservierten Parkplätze des Hotels. Der Mitarbeitendenparkplatz darf ausschließlich von Mitarbeitenden des Europa-Park genutzt werden.

(3) Um den störungsfreien Verkehr zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Mitarbeitenden auf den Parkplätzen genau beachtet werden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen abgestellt werden. Falls ein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abstellt ist und dadurch der Verkehr behindert wird, sieht sich der Veranstalter gezwungen, das Fahrzeug auf die Kosten und das Risiko des Halters abschleppen zu lassen.

(4) Die zum Parken vorgesehenen Flächen werden seitens des Veranstalters nicht überwacht. Eine Parkgebühr wird daher auch nur für das Zur-Verfügung-Stellen eines Parkplatzes und nicht für die Bewachung des Fahrzeugs erhoben. Die Gäste werden gebeten beim Verlassen ihres Fahrzeugs darauf zu achten, dass Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen sind. Außerdem werden diese im eigenen Interesse gebeten, keine Wertgegenstände sichtbar im Auto liegen zu lassen. Ebenso dürfen keine Tiere im Fahrzeug zurückgelassen werden.

(5) Bei Diebstahl oder Beschädigung eines Fahrzeugs durch Dritte haftet der Veranstalter nicht. Dies gilt auch für Schäden, die durch Sturm, Feuer, Hagel, Explosion und andere außergewöhnliche Ereignisse verursacht werden. Jeder Schaden, der nach Auffassung des Betroffenen durch Mitarbeitenden des Europa-Park verursacht worden sein soll, muss unmittelbar nach seiner Feststellung und nach Möglichkeit noch im Rahmen des Besuchs unseren Mitarbeitendenn gemeldet werden, soweit dies zumutbar ist. Der Europa-Park haftet für etwaiges Verschulden seiner Mitarbeitenden indes nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.

 

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Wir weisen darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(3) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt des Kaufs in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand Freiburg im Breisgau. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen. Als Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen wird Rust vereinbart. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

 

13. Hausrecht

Der Veranstalter ist berechtigt, Personen, die gegen die Nutzungsordnung verstoßen, nach eigenem Ermessen ohne Ausgleich zu verweisen.