Parkplatzordnung Europa-Park

1. Parken

1.1. Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO).

1.2. Besucher des Europa-Park parken ihr Fahrzeug auf dem ausgewiesenen Besucherparkplatz. Hotelgäste parken bitte auf den extra für Sie reservierten Parkplätzen der Europa-Park Hotels. Der Mitarbeiterparkplatz darf ausschließlich von Mitarbeitern des Europa-Park genutzt werden.

1.3. Um den störungsfreien Verkehr zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Mitarbeiter auf den Parkplätzen genau beachtet werden. Stellen Sie Ihre Fahrzeuge nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie Ihr Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abstellen und dadurch der Verkehr behindert wird, sieht sich der Europa-Park gezwungen, das Fahrzeug auf Ihre Kosten und Ihr Risiko abschleppen zu lassen.

1.4. Die zum Parken vorgesehenen Flächen werden seitens des Europa-Park nicht überwacht. Eine Parkgebühr wird daher auch nur für das Zur-Verfügung-Stellen eines Parkplatzes und nicht für die Bewachung des Fahrzeugs erhoben. Achten Sie deshalb beim Verlassen des Fahrzeugs darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen halten. Außerdem werden Sie im eigenen Interesse gebeten, keine Wertgegenstände sichtbar im Auto liegen zu lassen. Ebenso dürfen keine Tiere im Fahrzeug zurückgelassen werden.

1.5. Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Dritte haftet der Europa-Park nicht. Dies gilt auch für Schäden, die durch Sturm, Feuer, Hagel, Explosion und andere außergewöhnliche Ereignisse verursacht werden. Jeder Schaden, der Ihrer Auffassung nach durch Mitarbeiter des Europa-Park verursacht worden sein soll, muss unmittelbar nach seiner Feststellung und nach Möglichkeit noch im Rahmen des Parkbesuchs unseren Mitarbeitern gemeldet werden, soweit dies zumutbar ist. Der EuropaPark haftet für etwaiges Verschulden seiner Mitarbeiter indes nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.

 

Stand: März 2020, Änderungen vorbehalten.