AGB ResortPass

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Europa-Park ResortPass

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle in der Regel online oder ausnahmsweise im Europa-Park vor Ort geschlossenen Verträge zwischen der Europa-Park GmbH & Co Mack KG, Europa-Park-Straße 2, 77977 Rust (im Folgenden „Europa-Park“, „wir“ oder „uns“) und den Käufern eines Europa-Park ResortPass (im Folgenden „Besitzer“ oder „Sie“).

Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.

(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen.

(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Kaufvertrags bzw. bei Abschluss der letzten Verlängerung des ResortPass gültige Fassung der AGB.

(4) Abweichende Bedingungen des Besitzers akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

 

2. Vertragsschluss

(1) Ihren personalisierten ResortPass kaufen Sie bei uns online z. B. unter tickets.mackinternational.de/de/resortpass/uebersicht. Für den Kauf ist ein MackOne Account notwendig. Beim Kauf müssen Sie zu jedem ResortPass bestimmte Daten hinterlegen, die der Identifizierung des jeweiligen ResortPass Besitzers dienen, wie das Geschlecht, den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Wohnadresse und ein aktuelles Foto. Die Anzahl von kaufbaren ResortPass Jahreskarten pro MackOne Account ist begrenzt.

(2) Der Vertragsschluss kommt mit Annahme der Bestellung durch uns zustande. Die Annahme erfolgt per E-Mail, in welcher die Bestellung bestätigt wird, an die vom Besteller angegebene E-Mail-Adresse.

(3) Nach Abschluss des Kaufprozesses erhalten Sie Ihren ResortPass als QR-Code („digitale Karte“). Eine gedruckte Karte ist ggf. gegen Aufpreis erhältlich.

(4) Auch wenn der ResortPass über Fernkommunikationsmittel angeboten wird und damit ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht beim Kauf eines ResortPass. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von ResortPass Jahreskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch uns bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung.

(5) Wir behalten uns vor, den ResortPass vor Ort in Form eines vorläufigen ResortPass zu verkaufen.

(6) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Auch wenn der Vertragstext in eine andere Sprache übersetzt werden sollte, bleibt der deutsche Vertragstext verbindlich.

 

3. Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist der Kauf eines personalisierten ResortPass, mit welchem der Besitzer unterschiedliche Leistungen für die Dauer eines Jahres ab Gültigkeitsbeginn erhält. Wir bieten den ResortPass Silver und den ResortPass Gold an, die unterschiedliche Leistungen enthalten. Eine Übersicht der Leistungen finden Sie hier: https://tickets.mackinternational.de/de/resortpass/uebersicht.

(2) Im Kaufprozess müssen Sie innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters einen Gültigkeitsbeginn des jeweiligen ResortPass festlegen. Mit dem Gültigkeitsbeginn gilt der ResortPass als aktiviert. Der Gültigkeitsbeginn kann in der Regel maximal 14 Tage im Voraus ausgewählt werden.

(3) Ein ResortPass berechtigt den Besitzer persönlich ab Gültigkeitsbeginn zum Zugang zum Europa-Park für ein Jahr während der regulären Öffnungstage innerhalb der Öffnungszeiten. Beim ResortPass Silver gibt es bestimmte reguläre Öffnungstage, an denen der Besitzer den Europa-Park nicht besuchen kann. Für diese Tage müsste ein gesondertes Tagesticket kostenpflichtig erworben werden. Eine Information, um welche Tage es sich hierbei handelt, finden Sie hier: https://tickets.mackinternational.de/de/resortpass/uebersicht. Es können bei einem Besuch weitere Kosten, wie z.B. für den Parkplatz, anfallen.

(4) Ein Anspruch des Besitzers auf eine Verlängerung eines ResortPass oder eine Garantie des Zutritts zum Europa-Park besteht nicht. Insbesondere im Falle einer übermäßigen Anzahl von Reservierungen oder einer Überschreitung der maximalen Besucherzahl behalten wir uns das Recht vor, das Kontingent für ResortPass-Besitzer auch kurzfristig zu begrenzen. In solchen Fällen kann es zu einer Einschränkung des Zutritts kommen. Wir empfehlen, frühzeitig im ResortPass Portal zu reservieren, um die Verfügbarkeit sicherzustellen. Bei einer missbräuchlichen Nutzung der Reservierungsmöglichzeit, z.B. mehrfaches Reservieren ohne den Zutritt zu nutzen, behält sich Europa-Park das Recht zur Sperrung des ResortPasses vor. Ebenso behält sich Europa-Park das Recht vor, bei einer missbräuchlichen Nutzung bestehende Reservierungen zu stornieren. In diesem Fall wird dem ResortPass-Besitzer die Stornierung per E-Mail mitgeteilt.

(5) Bestandteil eines ResortPass ist auch das Angebot von exklusiven zusätzlichen Gutscheinen und Ermäßigungen, die teilweise per E-Mail übermittelt werden und in der Regel auch online im ResortPass Portal eingesehen werden können. Für Aktionen wie z.B. dem Bring-your-Friend-Programm gelten die ausgeschriebenen Bedingungen. Bei Verstoß gegen diese Bedingungen, wie beispielsweise dem unerlaubten Weiterverkauf von Aktionstickets, behalten wir uns ein Sonderkündigungsrecht des ResortPass vor.

(6) Für den Zutritt und die Nutzung des Europa-Park und der Wasserwelt Rulantica gilt die Regelung der Parkordnung bzw. der Park- und Badeordnung. Diese ist unter tickets.mackinternational.de/de/info/parkordnung-europapark und tickets.mackinternational.de/de/info/park-badeordnung-rulantica einsehbar, sowie jeweils vor Ort. Wir behalten uns vor, den ResortPass bei Missbrauch durch einen Besitzer ersatzlos einzuziehen.

(7) Zugang zum Europa-Park, Rulantica und ggf. Ermäßigungen bei Veranstaltungen erhält der Besitzer nur gegen Vorlage seines gültigen ResortPass, eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises und bei Veranstaltungen das Veranstaltungsticket am Einlass. Die Berechtigung wird regelmäßig überprüft. Die Lesbarkeit des ResortPass muss durch den Besitzer sichergestellt sein. Wir behalten uns vor, jederzeit den ResortPass und/oder das Ausweispapier zu überprüfen.

(8) Kostenfreie Reservierungen, die im Mack International Ticketshop im ResortPass Portal vorgenommen wurden, können – sofern nichts anderes bei der Reservierung angegeben war - jederzeit bis zum Vortag der Reservierung kostenfrei unter dem Bereich „Bestellungen/Reservierungen“ storniert werden. Die Stornierung muss ausschließlich online über den Ticketshop erfolgen und ist z.B. nicht per E-Mail oder telefonisch möglich.

(9) Ermäßigte ResortPass Jahreskarten können nur dann erworben werden, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Aktivierung und der Verlängerung noch besteht und nachgewiesen werden kann. Andernfalls besteht kein Recht zur Ermäßigung und der Besitzer muss die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Preis zahlen.

(10) Zur Validierung des ResortPass muss bereits beim Kauf ein aktuelles digitales Foto des jeweiligen Besitzers hochgeladen werden, das in unserem System zur Identifizierung hinterlegt wird. Das Foto muss unseren technischen Vorgaben genügen: Die Datei muss mindestens 300x300 Pixel groß und maximal 5 MB groß sein. Gültige Dateiformate sind: .jpeg, .jpg oder .png. Es darf sich um kein Gruppenfoto handeln. Das Foto muss scharf und frontal sein. Das Gesicht muss gut zu erkennen sein. Ganzkörperaufnahmen sind nicht gestattet. Ohne ein Foto ist eine Ausstellung des ResortPass nicht möglich.

(11) Die personalisierte Vertragsabwicklung, wie die Zusendung von Rechnungen, Gutscheinen und der Geburtstags-E-Mail oder Hinweise auf Vertragsänderungen, erfolgen über die im MackOne Account angegebene E-Mail-Adresse. Der Besitzer ist selbst dafür verantwortlich, seinen E-Mail-Account regelmäßig auf E-Mails zu überprüfen. Er ist selbst dafür verantwortlich, Zugang zu der angegeben E-Mail-Adresse zu haben und Änderungen der E-Mail-Adresse an uns zu melden. Besitzer haben zudem die Möglichkeit sich für den allgemeinen Newsletter des Europa-Park anzumelden.

(12) Die Laufzeit des ResortPass und ggf. mit dem ResortPass verknüpfte Vorteilstickets oder Gutscheine können Sie in Ihrem MackOne Account einsehen. Nach Ende der jeweiligen Laufzeit von 12 Monaten des ResortPass verfallen auch möglicherweise noch vorhandene Gutscheine.

(13) Der ResortPass ist persönlich und nicht übertragbar. Er berechtigt nur denjenigen zur Nutzung, dessen Daten und Foto für den ResortPass registriert sind. Der Pass darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Versucht ein Dritter einen ResortPass zu nutzen und ist nicht die für diesen ResortPass registrierte Person, behalten wir uns vor den ResortPass einzuziehen, dem ResortPass Besitzer Hausverbot zu erteilen, Schadensersatz geltend zu machen und die entstandenen administrativen Kosten in Rechnung zu stellen.

(14) Besitzer haben zusätzlich nach Verfügbarkeit die Möglichkeit einen kostenpflichtigen ParkingPass zu erwerben. Dieser ist ebenfalls personalisiert, nicht übertragbar und wird mit einem ResortPass verknüpft. Er berechtigt zum Parken mit einem PKW auf den regulären Parkplätzen des Europa-Park und Rulantica während des Aufenthalts im Europa-Park bzw. Rulantica. Die Laufzeit des ParkingPass ist an die des damit verknüpften ResortPass gebunden.

(15) Eigentümer des ResortPass ist für uns derjenige, der Inhaber des MackOne Accounts ist, über den der jeweilige Pass gekauft wurde, außer der Inhaber des MackOne Accounts hat uns etwas Anderes mitgeteilt. Mögliche Rückerstattungen erfolgen an den Eigentümer.

(16) Wir behalten uns vor, die Anzahl an zu verkaufenden ResortPass Jahreskarten und ParkingPass zu begrenzen. Ein Up- oder Downgrade des jeweiligen ResortPass ist während der Laufzeit nicht möglich.

(17) ResortPass Besitzer sind verpflichtet, vor ihrem Besuch online ein tagesgebundenes Ticket zu reservieren. Die Anzahl an gleichzeitig reservierten Tagestickets ist pro ResortPass auf fünf Tickets beschränkt.

(18) Wir behalten uns vor, einzelne ResortPass Jahreskarten bei gemeldeten Diebstählen, Betrugsversuchen oder Verstößen gegen diese AGB zu sperren. Die Rückgängigmachung einer Sperre kann über info@resort-pass.de beantragt werden. Bei einer vom Besitzer verschuldeten Sperre erfolgt kein Ausgleich für die Sperrzeit.

 

4. Schließungen des Europa-Park oder Einschränkungen des Besuchs

(1) Kurzzeitige Schließungen des Europa-Park oder Rulantica, welche wir nicht zu vertreten haben, führen weder zu Ersatzansprüchen des Besitzers noch zu Ansprüchen auf Verlängerung der ResortPass Laufzeit.

(2) Bei längeren und ungeplanten Schließungen (in der Regel über eine Woche) haben wir die Wahl, ob der jeweilige ResortPass um die Anzahl der ungeplanten Schließtage verlängert wird oder gekündigt wird und wir den laufzeitabhängigen Restwert des ResortPass ausbezahlen.

Der Wert der Auszahlung richtet sich tagesgenau nach der Restlaufzeit des jeweiligen ResortPass. Angesetzt wird eine Laufzeit von 365 Tagen.

Diese Regelungen gelten auch für den ParkingPass. Eine Auszahlung kann erst erfolgen, wenn der Besitzer uns die erforderlichen Bank-Daten für eine Rücküberweisung mitgeteilt hat.

(3) Es kann u.a. aufgrund von behördlichen Vorgaben oder aus Sicherheitsgründen notwendig sein, die zulässige Anzahl an täglichen Besuchern des Europa-Park oder Rulantica zu beschränken. Bei einer solchen kapazitätsbeschränkten Öffnung ist es auch für ResortPass Besitzer notwendig, vor ihrem Besuch online ein tagesgebundenes Ticket zu reservieren. Ohne ein solches Ticket wird ein Einlass nicht gewährt. In solchen Ausnahmefällen, behalten wir uns vor, die Anzahl an tagesgebundenen Tickets für ResortPass Besitzer auf ein von uns festgelegtes Kontingent zu beschränken. Eine Reservierungsmöglichkeit kann daher nicht garantiert werden. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs berücksichtigt. 

(4) Bei Auferlegung von behördlichen oder gesetzlichen Zugangsbeschränkungen, auf die der Besitzer selbst Einfluss hat (z.B. Impfstatus, Testpflicht) bestehen keine Ansprüche des Besitzers gegen Europa-Park, wenn er den Europa-Park mangels persönlicher Erfüllung der Voraussetzungen nicht besuchen kann.

(5) Sofern ein Besitzer ein tagesgebundenes Ticket reserviert, dieses aber nicht nutzt, kann seine Möglichkeit weitere Tickets zu reservieren für die darauffolgenden 14 Tage eingeschränkt werden.

 

5. Verlust von ResortPass Jahreskarten

(1) Bei Verlust von Gutscheinen und/oder Eintrittskarten erbringt der Europa-Park die gebuchte Leistung nur, wenn die Identität des Besitzers eindeutig geklärt werden kann und der Gutschein noch nicht genutzt wurde. Ein Rechtsanspruch auf eine Einlösung besteht in diesem Fall nicht.

(2) Der Verlust eines gedruckten ResortPass ist unverzüglich an info@resort-pass.de zu melden. Besitzer haften für den Verlust Ihres ResortPass. In der Regel ist es möglich, gegen Gebühr eine Ersatzkarte ausgestellt zu bekommen.

 

6. Gewährleistung und Haftung

(1) Es gelten bei Mängeln die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Den Anweisungen des Personals des Europa-Park und Rulantica ist innerhalb der Parks und an den jeweiligen Attraktionen mit Blick auf die Gewährleistung der Sicherheit unbedingt jederzeit Folge zu leisten. Beim Besuch einer Veranstaltung sind die Konditionen und Sicherheitsbestimmungen der jeweiligen Veranstaltung einzuhalten.

(3) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(4) In sonstigen Fällen haften wir nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Besitzer regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(5) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

(6) Reklamationen fehlerhafter ResortPass Jahreskarten müssen unverzüglich nach Erhalt der E-Mail oder der Postsendung geltend gemacht werden. Die Reklamation hat grundsätzlich in Textform an info@resort-pass.de zu erfolgen. Reklamationen können auch auf anderen Wegen (z.B. per Fax oder per Post) eingereicht werden, dies kann zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen.

 

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Wir weisen darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(3) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt des Kaufs in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand Freiburg im Breisgau. Der Europa-Park ist jedoch berechtigt, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Besitzers zu klagen. Als Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen wird Rust vereinbart. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

Stand: Mai 2025, Änderungen vorbehalten
 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Europa-Park ResortPass (Stand: März 2022)

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle in der Regel online oder ausnahmsweise im Europa-Park vor Ort geschlossenen Verträge zwischen der Europa-Park GmbH & Co Mack KG, Europa-Park-Straße 2, 77977 Rust (im Folgenden „Europa-Park“, „wir“ oder „uns“) und den Käufern eines Europa-Park ResortPass (im Folgenden „Besitzer“ oder „Sie“).

Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.

(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen.

(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Kaufvertrags bzw. bei Abschluss der letzten Verlängerung des ResortPass gültige Fassung der AGB.

(4) Abweichende Bedingungen des Besitzers akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

 

2. Vertragsschluss

(1) Ihren personalisierten ResortPass kaufen Sie bei uns online z. B. unter tickets.mackinternational.de/de/resortpass/uebersicht. Für den Kauf ist ein MackOne Account notwendig. Beim Kauf müssen Sie zu jedem ResortPass bestimmte Daten hinterlegen, die der Identifizierung des jeweiligen ResortPass Besitzers dienen, wie das Geschlecht, den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Wohnadresse und ein aktuelles Foto. Die Anzahl von kaufbaren ResortPass Jahreskarten pro MackOne Account ist begrenzt.

(2) Der Vertragsschluss kommt mit Annahme der Bestellung durch uns zustande. Die Annahme erfolgt per E-Mail, in welcher die Bestellung bestätigt wird, an die vom Besteller angegebene E-Mail-Adresse.

(3) Nach Abschluss des Kaufprozesses erhalten Sie Ihren ResortPass als QR-Code („digitale Karte“). Eine gedruckte Karte ist ggf. gegen Aufpreis erhältlich.

(4) Auch wenn der ResortPass über Fernkommunikationsmittel angeboten wird und damit ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht beim Kauf eines ResortPass. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von ResortPass Jahreskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch uns bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung.

(5) Wir behalten uns vor, den ResortPass vor Ort in Form eines vorläufigen ResortPass zu verkaufen.

(6) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Auch wenn der Vertragstext in eine andere Sprache übersetzt werden sollte, bleibt der deutsche Vertragstext verbindlich.

 

3. Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist der Kauf eines personalisierten ResortPass, mit welchem der Besitzer unterschiedliche Leistungen für die Dauer eines Jahres ab Gültigkeitsbeginn erhält. Wir bieten den ResortPass Silver und den ResortPass Gold an, die unterschiedliche Leistungen enthalten. Eine Übersicht der Leistungen finden Sie hier: https://tickets.mackinternational.de/de/resortpass/uebersicht.

(2) Im Kaufprozess müssen Sie innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters einen Gültigkeitsbeginn des jeweiligen ResortPass festlegen. Mit dem Gültigkeitsbeginn gilt der ResortPass als aktiviert. Der Gültigkeitsbeginn kann in der Regel maximal 14 Tage im Voraus ausgewählt werden.

(3) Ein ResortPass berechtigt den Besitzer persönlich ab Gültigkeitsbeginn zum Zugang zum Europa-Park für ein Jahr während der regulären Öffnungstage innerhalb der Öffnungszeiten. Beim ResortPass Silver gibt es bestimmte reguläre Öffnungstage, an denen der Besitzer den Europa-Park nicht besuchen kann. Für diese Tage müsste ein gesondertes Tagesticket kostenpflichtig erworben werden. Eine Information, um welche Tage es sich hierbei handelt, finden Sie hier: tickets.mackinternational.de/de/resortpass/uebersicht. Ein Anspruch des Besitzers auf eine Verlängerung eines ResortPass oder eine Garantie des Zutritts zum Europa-Park besteht nicht. Es können bei einem Besuch weitere Kosten, wie z.B. für den Parkplatz, anfallen.

(4) Bestandteil eines ResortPass ist auch das Angebot von exklusiven zusätzlichen Gutscheinen und Ermäßigungen, die teilweise per E-Mail übermittelt werden und in der Regel auch online im ResortPass Portal eingesehen werden können.

(5) Für den Zutritt und die Nutzung des Europa-Park und der Wasserwelt Rulantica gilt die Regelung der Parkordnung bzw. der Park- und Badeordnung. Diese ist unter tickets.mackinternational.de/de/info/parkordnung-europapark und tickets.mackinternational.de/de/info/park-badeordnung-rulantica einsehbar, sowie jeweils vor Ort. Wir behalten uns vor, den ResortPass bei Missbrauch durch einen Besitzer ersatzlos einzuziehen.

(6) Zugang zum Europa-Park, Rulantica und ggf. Ermäßigungen bei Veranstaltungen erhält der Besitzer nur gegen Vorlage seines gültigen ResortPass, eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises und bei Veranstaltungen das Veranstaltungsticket am Einlass. Die Berechtigung wird regelmäßig überprüft. Die Lesbarkeit des ResortPass muss durch den Besitzer sichergestellt sein. Wir behalten uns vor, jederzeit den ResortPass und/oder das Ausweispapier zu überprüfen.

(7) Ermäßigte ResortPass Jahreskarten können nur dann erworben werden, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Aktivierung und der Verlängerung noch besteht und nachgewiesen werden kann. Andernfalls besteht kein Recht zur Ermäßigung und der Besitzer muss die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Preis zahlen.

(8) Zur Validierung des ResortPass muss bereits beim Kauf ein aktuelles digitales Foto des jeweiligen Besitzers hochgeladen werden, das in unserem System zur Identifizierung hinterlegt wird. Das Foto muss unseren technischen Vorgaben genügen. Ohne ein Foto ist eine Ausstellung des ResortPass nicht möglich.

(9) Die personalisierte Vertragsabwicklung, wie die Zusendung von Rechnungen, Gutscheinen und der Geburtstags-E-Mail oder Hinweise auf Vertragsänderungen, erfolgen über die im MackOne Account angegebene E-Mail-Adresse. Der Besitzer ist selbst dafür verantwortlich, seinen E-Mail-Account regelmäßig auf E-Mails zu überprüfen. Er ist selbst dafür verantwortlich, Zugang zu der angegeben E-Mail-Adresse zu haben und Änderungen der E-Mail-Adresse an uns zu melden. Besitzer haben zudem die Möglichkeit sich für den allgemeinen Newsletter des Europa-Park anzumelden.

(10) Die Laufzeit des ResortPass und ggf. mit dem ResortPass verknüpfte Vorteilstickets oder Gutscheine können Sie in Ihrem MackOne Account einsehen. Nach Ende der jeweiligen Laufzeit von 12 Monaten des ResortPass verfallen auch möglicherweise noch vorhandene Gutscheine.

(11) Der ResortPass ist persönlich und nicht übertragbar. Er berechtigt nur denjenigen zur Nutzung, dessen Daten und Foto für den ResortPass registriert sind. Der Pass darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Versucht ein Dritter einen ResortPass zu nutzen und ist nicht die für diesen ResortPass registrierte Person, behalten wir uns vor den ResortPass einzuziehen, dem ResortPass Besitzer Hausverbot zu erteilen, Schadensersatz geltend zu machen und die entstandenen administrativen Kosten in Rechnung zu stellen.

(12) Besitzer haben zusätzlich nach Verfügbarkeit die Möglichkeit einen kostenpflichtigen ParkingPass zu erwerben. Dieser ist ebenfalls personalisiert, nicht übertragbar und wird mit einem ResortPass verknüpft. Er berechtigt zum Parken mit einem PKW auf den regulären Parkplätzen des Europa-Park und Rulantica während des Aufenthalts im Europa-Park bzw. Rulantica. Die Laufzeit des ParkingPass ist an die des damit verknüpften ResortPass gebunden.

(13) Eigentümer des ResortPass ist für uns derjenige, der Inhaber des MackOne Accounts ist, über den der jeweilige Pass gekauft wurde, außer der Inhaber des MackOne Accounts hat uns etwas Anderes mitgeteilt. Mögliche Rückerstattungen erfolgen an den Eigentümer.

(14) Wir behalten uns vor, die Anzahl an zu verkaufenden ResortPass Jahreskarten und ParkingPass zu begrenzen. Ein Up- oder Downgrade des jeweiligen ResortPass ist während der Laufzeit nicht möglich.

(15) ResortPass Besitzer sind verpflichtet, vor ihrem Besuch online ein tagesgebundenes Ticket zu reservieren. Die Anzahl an gleichzeitig reservierten Tagestickets ist pro ResortPass auf fünf Tickets beschränkt.

(16) Wir behalten uns vor, einzelne ResortPass Jahreskarten bei gemeldeten Diebstählen, Betrugsversuchen oder Verstößen gegen diese AGB zu sperren. Die Rückgängigmachung einer Sperre kann über info@resort-pass.de beantragt werden. Bei einer vom Besitzer verschuldeten Sperre erfolgt kein Ausgleich für die Sperrzeit.

 

4. Schließungen des Europa-Park oder Einschränkungen des Besuchs

(1) Kurzzeitige Schließungen des Europa-Park oder Rulantica, welche wir nicht zu vertreten haben, führen weder zu Ersatzansprüchen des Besitzers noch zu Ansprüchen auf Verlängerung der ResortPass Laufzeit.

(2) Bei längeren und ungeplanten Schließungen (in der Regel über eine Woche) haben wir die Wahl, ob der jeweilige ResortPass um die Anzahl der ungeplanten Schließtage verlängert wird oder gekündigt wird und wir den laufzeitabhängigen Restwert des ResortPass ausbezahlen.

Der Wert der Auszahlung richtet sich tagesgenau nach der Restlaufzeit des jeweiligen ResortPass. Angesetzt wird eine Laufzeit von 365 Tagen.

Diese Regelungen gelten auch für den ParkingPass. Eine Auszahlung kann erst erfolgen, wenn der Besitzer uns die erforderlichen Bank-Daten für eine Rücküberweisung mitgeteilt hat.

(3) Es kann u.a. aufgrund von behördlichen Vorgaben oder aus Sicherheitsgründen notwendig sein, die zulässige Anzahl an täglichen Besuchern des Europa-Park oder Rulantica zu beschränken. Bei einer solchen kapazitätsbeschränkten Öffnung ist es auch für ResortPass Besitzer notwendig, vor ihrem Besuch online ein tagesgebundenes Ticket zu reservieren. Ohne ein solches Ticket wird ein Einlass nicht gewährt. In solchen Ausnahmefällen, behalten wir uns vor, die Anzahl an tagesgebundenen Tickets für ResortPass Besitzer auf ein von uns festgelegtes Kontingent zu beschränken. Eine Reservierungsmöglichkeit kann daher nicht garantiert werden. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs berücksichtigt.  

(4) Bei Auferlegung von behördlichen oder gesetzlichen Zugangsbeschränkungen, auf die der Besitzer selbst Einfluss hat (z.B. Impfstatus, Testpflicht) bestehen keine Ansprüche des Besitzers gegen Europa-Park, wenn er den Europa-Park mangels persönlicher Erfüllung der Voraussetzungen nicht besuchen kann.

(5) Sofern ein Besitzer ein tagesgebundenes Ticket reserviert, dieses aber nicht nutzt, kann seine Möglichkeit weitere Tickets zu reservieren für die darauffolgenden 14 Tage eingeschränkt werden.

 

5. Verlust von ResortPass Jahreskarten

(1) Bei Verlust von Gutscheinen und/oder Eintrittskarten erbringt der Europa-Park die gebuchte Leistung nur, wenn die Identität des Besitzers eindeutig geklärt werden kann und der Gutschein noch nicht genutzt wurde. Ein Rechtsanspruch auf eine Einlösung besteht in diesem Fall nicht.

(2) Der Verlust eines gedruckten ResortPass ist unverzüglich an info@resort-pass.de zu melden. Besitzer haften für den Verlust Ihres ResortPass. In der Regel ist es möglich, gegen Gebühr eine Ersatzkarte ausgestellt zu bekommen.

 

6. Gewährleistung und Haftung

(1) Es gelten bei Mängeln die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Den Anweisungen des Personals des Europa-Park und Rulantica ist innerhalb der Parks und an den jeweiligen Attraktionen mit Blick auf die Gewährleistung der Sicherheit unbedingt jederzeit Folge zu leisten. Beim Besuch einer Veranstaltung sind die Konditionen und Sicherheitsbestimmungen der jeweiligen Veranstaltung einzuhalten.

(3) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(4) In sonstigen Fällen haften wir nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Besitzer regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(5) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

(6) Reklamationen fehlerhafter ResortPass Jahreskarten müssen unverzüglich nach Erhalt der E-Mail oder der Postsendung geltend gemacht werden. Die Reklamation hat in Textform an info@resort-pass.de zu erfolgen.

 

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Wir weisen darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(3) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt des Kaufs in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand Freiburg im Breisgau. Der Europa-Park ist jedoch berechtigt, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Besitzers zu klagen. Als Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen wird Rust vereinbart. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

Stand: März 2022, Änderungen vorbehalten